Die
Wohngruppe ist geeignet für Mädchen und Jungen im Alter
von 12 bis 21 Jahren.
Aufnahmekriterien:verhaltensauffällige,
dissoziale und entwicklungsgestörte Kinder und Jugendliche.
Die Problemlage der jungen Menschen sollte in einer gestörten
oder defizitären emotionalen und sozialen Entwicklung begründet
sein; es können Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten,
soziale Auffälligkeiten, Leistungsstörungen oder neurotische
Persönlichkeitsentwicklungen sowie psychiatrische Störungsbilder
sein, die verursacht sind durch unangemessene Lebensbedingungen
der Herkunftsfamilie, durch Erziehungsschwierigkeiten oder durch
entwicklungshemmende Einflüsse in der zurückliegenden
Lebensgeschichte.
Nicht
aufgekommen werden junge Menschen:
-
mit
ausgeprägter Suchtentwicklung
-
mit hirnorganischen Störungen
-
mit psychotischen Entwicklungen
-
mit
erheblichen Körperbehinderungen.
Rechtliche
Grundlagen:
zur Aufnahme und zur entsprechenden Kostenübernahme können
sein
Darüber
hinaus sind weitere Hilfen möglich, falls diese aus fachlicher
Sicht erforderlich und ausdrücklich im Hilfeplan (§
36 KJHG) vereinbart sind.
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