Personenkreis

Die Wohngruppe ist geeignet für Mädchen und Jungen im Alter
von 12 bis 21 Jahren.

Aufnahmekriterien:verhaltensauffällige, dissoziale und entwicklungsgestörte Kinder und Jugendliche. Die Problemlage der jungen Menschen sollte in einer gestörten oder defizitären emotionalen und sozialen Entwicklung begründet sein; es können Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, soziale Auffälligkeiten, Leistungsstörungen oder neurotische Persönlichkeitsentwicklungen sowie psychiatrische Störungsbilder sein, die verursacht sind durch unangemessene Lebensbedingungen der Herkunftsfamilie, durch Erziehungsschwierigkeiten oder durch entwicklungshemmende Einflüsse in der zurückliegenden Lebensgeschichte.

Nicht aufgekommen werden junge Menschen:

  • mit ausgeprägter Suchtentwicklung

  • mit hirnorganischen Störungen

  • mit psychotischen Entwicklungen

  • mit erheblichen Körperbehinderungen.

Rechtliche Grundlagen:
zur Aufnahme und zur entsprechenden Kostenübernahme können sein

  • § 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe in Verbindung mit

    • § 34 KJHG Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung

    • § 34, 35a KJHG Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe in einer Heimgruppe

    • § 41 KJHG Hilfe für junge Volljährige

  • § 36 KJHG Hilfeplanung

  • § 37 KJHG Zusammenarbeit mit den Eltern

Darüber hinaus sind weitere Hilfen möglich, falls diese aus fachlicher Sicht erforderlich und ausdrücklich im Hilfeplan (§ 36 KJHG) vereinbart sind.




arev Initiative für freie Jugendhilfe e.V
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